Alp Languard
Bitte beachte die Hinweise auf der --->Infotafel.<---
Hier die wichtigsten Regelungen, welche direkt die Alp Languard betreffen:
Grundsätzliches:
In diesem Fluggebiet sind nur Starts und Flüge vom 1. Juli bis 30. September erlaubt.
An thermischen Tagen ist ab Mittag mit starken Winden sowohl am Start als auch im Tal zu rechnen.
Der Gleitschirmclub Malojawind unterhält hier keine Start- und Landeplätze!
Luftraumbeschränkungen:
· Verbot des Einflugs in die 5 Km Zone des Engadin Airports(FIZ) Diese verläuft zwischen Chamanna Segantini und Unterer Schafberg! (grauerKreis)
· Val Languard / Albris (Zone C) Überflug grundsätzlich vermeiden oder mit mind. 300m Höhe über Grund.
· Schutzzone und Landeverbot im Val Roseg beachten (Zone D)
Startmöglichkeiten:
1. Bergstation:
Neben der Bergstation
Optimale Windrichtung: Parallel zum Sessellift (W)
2. Reservoir:
Beim Wasserreservoir (von der Bergstation zu Fuss 15min Richtung Chamanna Segantini)
Optimale Windrichtung: W – SW
Besonderes: Steiler Startplatz
Landemöglichkeiten:
1. Talstation Alp Languard:
Achtung: Das Landen bei der Talstation ist anspruchsvoll. Der Landeplatz wird durch Häuser und Sessellift begrenzt.
Das Gelände ist abfallend und uneben. Bei Südwind (Bergwind aus Richtung Berninapass) befindet sich der Landeplatz im Lee!
2. Küaböda
Achtung: Hier kann die Windrichtung konvergenzbedingt schwer einzuschätzen sein.
Beim Anflug zum Landeplatz unbedingt Luftraumbeschränkung zum Gebiet Albris beachten (Zone C)
Das Landen auf ungemähten Wiesen ist zu unterlassen.